9. Zusammenfassend schuldet die Beklagte der Klägerin wegen widerrechtlicher fristloser Kündigung des Anstellungsverhältnisses Schadenersatz für die Zeit vom 18. September 2021 bis 31. Januar 2022 in der Höhe von Fr. 5'637.75 und eine Entschädigung von rund dreieinhalb Monatslöhnen in der Höhe von pauschal Fr. 20'000.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn und unter Einbezug der gesetzlich geschuldeten Lohnzulagen). Es wird davon Vormerk genommen, dass sich die Beklagte dazu bereit erklärt hat, den ersten Zeugnisberichtigungsantrag der Klägerin umzusetzen. Der zweite Zeugnisberichtigungsantrag ist im Sinne der vorstehenden Erwägungen teilweise gutzuheissen.