Zunächst ergibt sich aus den Jahresgesprächsprotokollen von 2017 bis 2020, dass die Klägerin sich gegenüber ihren Vorgesetzten immer einwandfrei verhalten hat. Die Klägerin wurde zuletzt als stets korrekt beschrieben. Auch das Verhalten gegenüber den anderen Mitarbeitenden war gemäss den Jahresgesprächen tadellos. Sie sei von den Teammitgliedern und den Vorgesetzten sehr geschätzt worden. Dass sie sich abgesehen von den vorliegend zur Diskussion stehenden Vorkommnissen klaglos verhalten hat, bestätigte auch die Beklagte anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung (Protokoll, S. 54).