Ausserdem habe ihre freundliche und fröhliche Art eine Frische ins Team gebracht, was von anderen Mitarbeitenden geschätzt worden sei. Gemäss der Beurteilung im Jahr 2019 habe sie einen festen Platz im Team. Sie sei umgänglich, freundlich und werde geschätzt. Des Weiteren wurde sie als stets gut gelaunt, freundlich und motiviert bezeichnet, was wiederum von allen sehr geschätzt worden sei. Im darauffolgenden Jahresgespräch wird attestiert, dass die Klägerin von den Teammitgliedern und den Vorgesetzten sehr geschätzt werde. Schliesslich wird auch festgehalten, dass die Klägerin loyal gegenüber ihrem Arbeitgeber sei (KAB 8–11).