8.4.4. Aus den Jahresgesprächsprotokollen der Jahre 2017 und 2018 ist ersichtlich, dass sich die Klägerin gegenüber den Vorgesetzten offen, freundlich und transparent verhalten habe. Darüber hinaus wird ihr im Protokoll 2017 eine aufrichtige und ehrliche Persönlichkeit bescheinigt. Im Jahr 2019 wurde sie gegenüber den Vorgesetzten als korrekt und im Folgejahr als stets korrekt eingestuft. Gegenüber den Mitarbeitenden sei ihr Verhalten in den Jahren 2017 und 2018 freundschaftlich, fair und angenehm gewesen. Ausserdem habe ihre freundliche und fröhliche Art eine Frische ins Team gebracht, was von anderen Mitarbeitenden geschätzt worden sei.