erstellt, dass die eine Vorgesetzte der Klägerin im privaten Umfeld gegenüber zumindest einer ehemaligen Mitarbeiterin erzählt hat, dass die Klägerin fristlos entlassen worden sei (Protokoll, S. 27; vgl. dort auch S. 34). Es ist davon auszugehen, dass dabei auch weitere Details der Kündigung, namentlich deren angebliche Gründe, verbreitet wurden (Protokoll, S. 27; RB 34), was dem Ruf der Klägerin nicht zuträglich gewesen sein dürfte.