Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt war demnach intakt, was sich auch darin zeigt, dass sie innert kurzer Zeit wieder eine Stelle gefunden hat. Im Anschluss an eine rund einmonatige Arbeitsstelle im Pflegewohnheim M. im Zeitraum Oktober und November 2021 trat die Klägerin am 1. Dezember 2021 eine Festanstellung bei P. an. Jedoch verlor die Klägerin ihre Stelle bei der Beklagten von heute auf morgen, was sie nicht nur in finanzieller, sondern auch in persönlicher Hinsicht erheblich getroffen haben dürfte.