Die ordentliche Kündigungsfrist werde durch die aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit ausgelöste Sperrfrist unterbrochen und das Arbeitsverhältnis hätte bei ordentlicher Kündigung erst per Ende Januar 2022 enden können. Sie habe daher für die Zeit von Mitte September 2021 bis 31. Januar 2022 Anspruch auf Lohnersatz in der Höhe von Fr. 5'800.30 (inkl. Anrechnung des beim neuen Arbeitgeber erzielten Verdiensts) sowie Ferienlohn in der Höhe von Fr. 2'115.95 und damit auf insgesamt Fr. 7'916.25 zuzüglich Zins zu 5 % seit Fälligkeit.