wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden wäre. Dabei stünden ihr nicht nur Ersatz des laufenden Lohnes, sondern auch Nebenleistungen wie der 13. Monatslohn sowie der während der fiktiven Kündigungsfrist auflaufende Ferienlohnanspruch zu. Die ordentliche Kündigungsfrist werde durch die aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit ausgelöste Sperrfrist unterbrochen und das Arbeitsverhältnis hätte bei ordentlicher Kündigung erst per Ende Januar 2022 enden können.