Es ist allerdings nicht erstellt, dass dieser von der Klägerin aufgesetzt worden wäre, geschweige denn, dass sie die betroffenen Mitarbeiterinnen direkt dazu gedrängt hätte. Im Gegenteil haben zwei der involvierten Personen ausgesagt, die Klägerin habe sie nicht dazu aufgefordert, einen Beitrag zu leisten oder ihr etwas zu schenken (vgl. Protokoll, S. 19, 40). Auch die beiden Vorgesetzten der Klägerin haben bestätigt, aus eigener Wahrnehmung nicht erlebt zu haben, dass die Klägerin andere Personen dazu gedrängt hätte, sich an einem Geschenk zu ihren Gunsten zu beteiligen (Protokoll, S. 29, 33).