Die Erwartung bestand darin, dass die jeweiligen Personen je Fr. 100.00 beisteuern sollten (Protokoll, S. 3, 8, 18, 39; vgl. Protokoll, S. 22 f., 46; KB 13). An einer dieser Sammlungen waren neben E., I. und J. auch K., die in einer Erwachsenenausbildung befindliche F. sowie die beiden Lernenden L. und N. beteiligt, wobei die beiden Lernenden sowie K. je Fr. 50.00 und die übrigen Beteiligten Fr. 100.00 beisteuerten (Protokoll, S. 3, 7 f., 17 f., 21–23, 39, 41, 46). Somit kamen – entgegen der Aussage der Klägerin, die um die Fr. 200.00 bis Fr. 300.00 erhalten haben will (Protokoll, S. 10) – insgesamt zwischen Fr. 500.00 und Fr. 600.00 zusammen (Protokoll, S. 8).