Diesbezüglich wurde eine Vierergruppe erwähnt, die aus der Klägerin, E., I. und J. bestand. Diese schenkten sich an Geburtstagen jeweils gegenseitig Geld, Kleider oder Gutscheine (Protokoll, S. 14, 21; KB 12; RB 35). Dabei fand auch zweimal eine von der damaligen Lernenden E. organisierte Geldsammlung für die Klägerin zu deren Geburtstag statt (Protokoll, S. 17 f., 39, 46). Die Erwartung bestand darin, dass die jeweiligen Personen je Fr. 100.00 beisteuern sollten (Protokoll, S. 3, 8, 18, 39; vgl. Protokoll, S. 22 f., 46;