4.6. Nach Durchführung der Partei- und Zeugenbefragung steht fest, dass im Pflegeheim C. unterschiedliche Geschenkpraktiken herrschten. Einerseits erfolgten Geschenke an die Mitarbeitenden zu besonderen Anlässen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder runder Geburtstag, wobei diese Geschenke entweder aus der Teamkasse oder aus Geldsammlungen im Team finanziert wurden (Protokoll, S. 11, 13, 24 f., 28, 32, 42). Andererseits gab es innerhalb des Teams gewisse Gruppen, die sich untereinander beschenkten (Protokoll, S. 10, 12 f., 21). Diesbezüglich wurde eine Vierergruppe erwähnt, die aus der Klägerin, E., I. und J. bestand.