Gleich wie die privaten trifft auch die öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht (Urteil des Bundesgerichts 8C_87/2017 vom 28. April 2017, Erw. 6.2). Die Fürsorgepflicht verpflichtet die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, den angestellten Personen Schutz und Fürsorge zukommen zu lassen und ihre Interessen in guten Treuen zu wahren.