Sie habe sich um die Lernenden kümmern und ihnen eine Stütze sein wollen. Dies sei auch durch die Beklagte in den Jahresgesprächen so bestätigt worden (Replik, S. 3; KAB 8–11). Es sei unter den Teamkollegen üblich gewesen, dass sie sich gegenseitig ein Mittagessen aus dem Coop oder der Migros besorgt hätten. Ausserdem sei es gang und gäbe gewesen, dass sich die Teammitglieder untereinander Geschenke für besondere Anlässe wie Geburtstag, Hochzeiten, Geburten etc. organisiert hätten. Hierfür sei Geld gesammelt worden, um Geschenke zu kaufen. Damit sei jede einzelne Mitarbeiterin einverstanden gewesen und es habe sich ausschliesslich um gegenseitige Geschenke gehandelt (Klage, S. 6;