4.3. Die Klägerin bestreitet sowohl sämtliche in der Kündigungsandrohung festgehaltenen Vorwürfe als auch das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die fristlose Auflösung des Anstellungsverhältnisses (Klage, S. 4 und 13 f.; KAB 7). Sie macht im Wesentlichen geltend, sie habe während der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses bei der Beklagten weder systematisch Geschenke und Geld eingefordert noch habe sie Druck auf die Lernenden ausgeübt oder diese gezwungen, ihr Geld oder Geschenke auszuhändigen (Replik, S. 3; vgl. Klage, S. 6). Sie habe sich um die Lernenden kümmern und ihnen eine Stütze sein wollen.