Der [...]leiter habe anschliessend mit mehreren angestellten Personen und jeweils im Beisein einer Drittperson als Zeugin Gespräche geführt. Dabei habe sich gezeigt, dass die verlangten Beträge jeweils zwischen Fr. 100.00 und Fr. 200.00 gelegen hätten und im Zusammenhang mit dem Geburtstag der Klägerin und im Hinblick auf die Prüfung einer Lernenden übergeben worden seien. Die Klägerin habe demnach mehrfach von anderen Mitarbeitenden, welche in einem Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis zu ihr stünden, grössere Geldbeträge erhalten. Die Schenkungen seien dabei nur einseitig erfolgt und es sei nie für andere Mitarbeitende Geld gesammelt worden (Klageantwort, S. 4 f., 8; KB 6).