Der Leiter der [...] sei im Rahmen eines Gesprächs mit einer Angestellten darauf hingewiesen worden, dass die Klägerin bei einer Mitarbeiterin Geldgeschenke eingefordert habe. Das Thema sei in der Folge auch im Team diskutiert worden, wobei sich herausgestellt habe, dass es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt habe. Der [...]leiter habe anschliessend mit mehreren angestellten Personen und jeweils im Beisein einer Drittperson als Zeugin Gespräche geführt.