4.2. Die Beklagte macht im Wesentlichen geltend, die Klägerin habe systematisch von diversen Mitarbeitenden – insbesondere auch von Lernenden, für deren Ausbildung sie zuständig gewesen sei – immer wieder Geschenke eingefordert oder durch eine andere Mitarbeiterin einfordern lassen. Dabei habe sie sich das zwischen Ausbildnerin und Lernenden bestehende Abhängigkeitsverhältnis zu Nutzen gemacht. Der Leiter der [...] sei im Rahmen eines Gesprächs mit einer Angestellten darauf hingewiesen worden, dass die Klägerin bei einer Mitarbeiterin Geldgeschenke eingefordert habe.