Vom Geschenkannahmeverbot nach § [...] Abs. 1 Personalreglement sind nach Abs. 2 Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert ausgenommen. § [...] Abs. 1 Personalverordnung präzisiert, dass nur Geschenke oder andere Vorteile mit einem Wert bis zu Fr. 100.00 als Gelegenheitsgeschenke gelten. Es ist nicht unüblich, dass die betreuende Person am Ende der Lehrzeit ein kleines Dankeschön in Form eines Geschenkes erhält. Jedoch übersteigt ein Blumenstrauss mit zusätzlichem Geldbetrag von Fr. 200.00 den Wert der tolerierten Gelegenheitsgeschenke nach § [...] Abs. 1 Personalverordnung deutlich.