Kündigung, mithin während etwas mehr als viereinhalb Jahren, hat sie sieben bis acht Lernende betreut (Protokoll, S. 9). Zusätzlich hat sie bei mindestens einer Arbeitskollegin, welche eine Erwachsenenausbildung absolvierte, die Prüfung abgenommen (Protokoll, S. 11). Damit lässt sich der Kreis der möglichen betroffenen Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Klägerin standen, und der entsprechende Zeitraum nur in beschränktem Mass eingrenzen. Ob zudem noch Personen betroffen waren, die darüber hinaus in einem Vertrauensverhältnis zur Klägerin standen, ist zumindest gestützt auf das Schreiben vom 10. September 2021 gänzlich unklar.