Im Schreiben vom 10. September 2021 wurde der Klägerin vorgeworfen, sie habe an ihrem Arbeitsplatz im Pflegeheim C. mehrfach von mehreren Mitarbeitenden, welche in einem Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis zu ihr stünden, grössere Geldbeträge erhalten. Die Betroffenen hätten ihr das Geld nicht aus freien Stücken übergeben, sondern weil diese direkt oder indirekt durch sie dazu gedrängt worden seien. Mit Stellungnahme vom 14. September 2021 bat die Klägerin darum, die in der Kündigungsandrohung genannten Vorfälle und Personen zu erläutern und zu konkretisieren, ansonsten eine zuverlässige Stellungnahme nicht möglich sei.