C. 1. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 26. Oktober 2022 wurden die Parteien auf den 1. Dezember 2022 zu einer mündlichen Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien über das Beweisthema der Befragung und die Beweislastverteilung aufgeklärt. 2. An der Verhandlung vom 1. Dezember 2022 hat das Verwaltungsgericht diverse Zeuginnen angehört und die Klägerin sowie seitens der Beklagten D. (Leiter [...]) zur Sache befragt. Alsdann erhielten die Parteien Gelegenheit zu einer abschliessenden Stellungnahme zum Beweisergebnis. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden.