2. Mit Klageantwort vom 4. März 2022 stellte die Beklagte Antrag auf Abweisung der Klage unter Kostenfolge zu Lasten der Klägerin. Die Beklagte erklärte sich einzig dazu bereit, das Arbeitszeugnis um die beiden Aufgaben "Sterilisation der Instrumente" und "Verantwortung für das Lager und die Bestellungen" zu ergänzen, wobei das entsprechend ergänzte Arbeitszeugnis der Klägerin in den nächsten Tagen zugestellt werde. Sodann werde die Beklagte die Lohnabrechnung vom September 2021 und die Schlussabrechnung vom Oktober 2021 nochmals dahingehend prüfen, ob diese korrekt erfolgt seien (Lohn bis 17. September 2021). Gegebenenfalls würde eine Nachzahlung erfolgen.