5. Mit E-Mail vom 15. September 2021 erklärte die B., dass A. sehr wohl Kenntnis von den betreffenden Vorfällen habe und ihr das rechtliche Gehör mit der angesetzten Frist bis zum 14. September 2021 gewährt und diese sogar um einen Tag verlängert worden sei. -3- 6. Mit Schreiben vom 16. September 2021 (postalische Zustellung an den Rechtsvertreter von A. am 17. September 2021) löste die B. das Anstellungsverhältnis mit A. fristlos auf. B. 1. Am 22. Dezember 2021 liess A. beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen die B. einreichen, mit den Anträgen: