Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. war ab dem 1. Januar 2017 mit einem Beschäftigungsgrad von 100 % als Fachfrau Gesundheit mit Lernbegleitung im Pflegeheim C. der B. angestellt. Das Anstellungsverhältnis wurde per 1. Januar 2019, mit Inkrafttreten des geltenden Personalreglements vom tt.mm.jjjj ([...]; nachfolgend: Personalreglement) sowie der geltenden Personalverordnung der B. vom tt.mm.jjjj ([...]; nachfolgend: Personalverordnung), in ein neues vertragliches Verhältnis überführt.