Angesichts der zerstörten Vertrauensbasis ist nicht ersichtlich, dass dem Beklagten noch andere mildere Massnahmen zur Verfügung gestanden hätten, zumal der Kläger am Gespräch vom tt.mm. 2021 nach erfolgtem Angebot eines unbezahlten Urlaubs ausdrücklich erklärt hatte, die Rede vom tt.mm. 2021 zu wiederholen, wenn sich die Möglichkeit dazu ergebe, und dass er nicht anders könne, da die Bewegung der Corona-Skeptiker für ihn eine Herzensangelegenheit sei, er seiner inneren Überzeugung - 31 -