Zudem hat er dadurch nicht nur das Vertrauen des Arbeitgebers, sondern auch jenes der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in die ordnungsgemässe Ausübung des Berufsauftrags empfindlich zerrüttet und damit gleichzeitig das Funktionieren des Schulbetriebs gefährdet. Diesbezüglich muss auch ernsthaft bezweifelt werden, dass die Schule die geltenden Schutzmassnahmen glaubwürdig umzusetzen in der Lage ist, wenn der Kläger als Lehrer in der Öffentlichkeit ein derart kompromissloses Auftreten gegenüber den behördlich angeordneten Massnahmen demonstriert und gar dazu ermuntert, diese zu missachten.