Sein Verhalten zeigt, dass er seiner Vorbildfunktion als Lehrer nicht gerecht wurde und dieses ohne Weiteres geeignet war, dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit seines Arbeitgebers respektive der B. als kantonale Institution in der Öffentlichkeit zu schaden. Zudem hat er dadurch nicht nur das Vertrauen des Arbeitgebers, sondern auch jenes der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in die ordnungsgemässe Ausübung des Berufsauftrags empfindlich zerrüttet und damit gleichzeitig das Funktionieren des Schulbetriebs gefährdet.