Jedenfalls gelang es ihm – insbesondere auch mit Blick auf seine Gestik – nicht, sich in seiner Rede ausreichend von seiner Funktion als Lehrer der B. zu distanzieren. Dass an der Ernsthaftigkeit seiner Aussage zu zweifeln war, zeigt auch die Reaktion des Publikums, welches in Gelächter ausbrach, als der Kläger darauf hinwies, nicht im Auftrag der Schule dort zu sein.