Dass er dabei niemanden angegriffen oder zu Gewalt aufgerufen hat (vgl. Protokoll, S. 6), ist daher nicht von Belang. Angesichts des damaligen Infektionsgeschehens, welches darauf hindeutete, dass sich die als ansteckender eingestufte Virusvariante B.1.1.7 rasch ausbreiten würde, war es von entscheidender Bedeutung, mittels Umsetzung und Einhaltung der Massnahmen durch die Bevölkerung eine Reduktion der Ansteckungen zu erreichen (vgl. Wissenschaftliches Update der Swiss National Covid-19 Science Task Force vom 9. Februar 2021, abrufbar unter https://sciencetaskforce.ch > News, zuletzt besucht am 30. November 2022).