dem er Bundesrat Berset als "krank" betitelte. Zudem vergriff er sich gehörig in der Wortwahl ("verdammt nochmal", "scheissegal") und stellte diejenigen, die gegen die Covid-19-Vorschriften verstossen, als Vorbilder dar ("geili Sieche"). Vom Kläger als einer an einer kantonalen Schule angestellten Lehrperson darf und muss jedoch ein vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit erwartet werden, ansonsten sein eigenes Ansehen als Lehrperson sowie auch jenes der Schule gegenüber den Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten, aber auch gegenüber der gesamten Bevölkerung beschädigt und damit die Vorbildfunktion und die Glaubwürdigkeit untergraben werden.