2.1, zuletzt besucht am 30. November 2022) und es sei an dieser Stelle daher grundsätzlich darauf verwiesen. Gleich zu Beginn seiner Rede stellte der Kläger klar, dass er "dieser bekannte Lehrer an der B." und sehr dankbar sei, an seinem Arbeitsort auftreten zu können. Er betonte, nicht im Auftrag der Schule dort zu sein, wobei er eine abwiegelnde Geste zeigte und sein Gesicht leicht verzog, - 22 -