Auch vor Verwaltungsgericht hat er im Grundsatz bestätigt, er würde die gleiche Rede erneut halten (vgl. Protokoll, S. 7). Aus seinen Ausführungen anlässlich der Parteibefragung lässt sich insbesondere schliessen, dass er den bestehenden Rollenkonflikt nicht ansatzweise verstanden hat (vgl. Protokoll, S. 6 f.).