Dies betrifft insbesondere den Hinweis auf seine Teilnahme an einer illegalen Demonstration mit anschliessender Dispensation von der [...]- Aufsicht sowie sein Arztzeugnis, welches ihn von der Maskentragpflicht entband. Näheres zu den diesbezüglichen Umständen ist nicht dokumentiert. Dass der Kläger im Mai 2020 an einer illegalen Demonstration mit rund 300 Personen teilgenommen hat, ist nach Durchführung der Parteibefragung unbestritten. Er war dort allerdings lediglich als anonymer Teilnehmer anwesend und trat insbesondere nicht in seiner Funktion als [...]lehrer in Erscheinung (vgl. Protokoll, S. 2 f., 8, 13 f.).