Die Überzeugungen und Bedenken des Klägers gegen das aktuelle politische Geschehen seien derart stark, dass er am tt.mm. 2020 von seiner geschäftlichen E-Mail-Adresse einen Massenversand an alle rund 120 Lehrpersonen der B. vorgenommen und darin für das "Referendum zum Covid-19-Gesetz" geworben habe. Damit vermische er Privates und Berufliches unbekümmert und verhalte sich unprofessionell. Es könne nicht ohne Weiteres hingenommen werden, dass er entgegen der mehrfachen, deutlichen Forderung und Warnung politische Propaganda in die B. hineintrage. Seine Überzeugung sei an der Schule fehl am Platz und mit seinem beruflichen Auftrag nicht kompatibel.