die Teilnahme an einer illegalen Demonstration mit anschliessender Dispensation von der [...]-Aufsicht oder das Arztzeugnis des Klägers gegen die Maskentragpflicht, Bezug genommen. In den vergangenen Monaten hätten sie sich des Öfteren über die Trennung von privaten Anliegen und beruflichen Aufgaben unterhalten. Dem Kläger sei dabei unmissverständlich klargemacht worden, dass von ihm ein professionelles, striktes Auseinanderhalten erwartet werde. Als Kantonsangestellter gelte für ihn ein hohes Mass an Sorgfalt, mit den ihm anvertrauten Schülerinnen und Schülern sowie Ressourcen behutsam umzugehen.