Demzufolge ist es möglich, dass ein Fehlverhalten ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Bewährungsfrist zu einer gerechtfertigten ordentlichen Kündigung (infolge Vertrauensverlust) führen kann. Damit ohne vorgängige mildere Massnahme direkt die Kündigung ausgesprochen werden darf, muss – für Dritte nachvollziehbar – die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für die Anstellungsbehörde aufgrund des Vorgefallenen in ihrer oder seiner Funktion nicht mehr tragbar sein.