Wie lange die Bewährungszeit maximal dauern darf, lässt sich nicht in allgemein gültiger Weise beantworten. Einerseits darf der Zeitraum nicht zu kurz sein, weil der betroffenen Person die Möglichkeit eingeräumt werden muss, sich tatsächlich zu bewähren bzw. innerhalb der Bewährungszeit eine Reaktion zu zeigen. Andererseits darf er auch nicht zu lang sein, ansonsten die Ungewissheit, die durch die Ansetzung der Bewährungszeit bei der Arbeitnehmerin oder beim Arbeitnehmer ausgelöst wird, nicht mehr zumutbar ist - 11 -