2.4. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Lehrpersonen durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber werden in § 11 GAL geregelt. § 11 Abs. 1 lit. c GAL weist den folgenden Wortlaut auf: -9- "Die Kündigung durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber kann nur ausgesprochen werden, wenn sachlich zureichende Gründe vorliegen, namentlich: c) Mängel in der Leistung oder im Verhalten, die sich trotz schriftlicher Mahnung während der angesetzten Bewährungszeit fortsetzen;"