In der Folge zwingst Du mich, den einzig verbleibenden Weg zu beschreiten und Dir das Arbeitsverhältnis wegen mangelhaften, unprofessionellen Verhaltens gemäss § 11 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) zu kündigen. (...) 2.2. Der Kläger stellt sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, er sei am 14. September 2020 wegen seines Verhaltens in der Schule und nicht wegen seinen öffentlichen Auftritten und Aktivitäten abgemahnt worden. Aus dem Mahnschreiben habe er nicht erkennen können, dass sich die Abmahnung auf ausserschulisches Verhalten und insbesondere auf öffentliche -7-