Mit diesen Äusserungen hebst Du die Teilnahme zwischen Beruflichem und Privatem auf. Es gelingt Dir nicht, für Deine privaten Ansichten einzustehen, ohne dabei nachdrücklich und mit voller Absicht als Berufsperson aufzutreten. Damit zerrüttest Du das erforderliche Vertrauen der B. in die ordnungsgemässe Ausübung Deines Berufsauftrags als Lehrer.