II. 1. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Frage, ob die vom Beklagten gegenüber dem Kläger am tt.mm. 2021 ausgesprochene Kündigung des Anstellungsverhältnisses widerrechtlich war und dem Kläger deswegen ein Entschädigungsanspruch in der verlangten Höhe von vier Bruttomonatslöhnen zusteht. 2. 2.1. Der Beklagte stützt seine Kündigung auf den Kündigungsgrund der Mängel im Verhalten und führte dazu im Kündigungsschreiben vom tt.mm. 2021 (Klagebeilage 10) – auszugsweise – Folgendes aus: (...)