17. März 1981 (SAR 401.100) und Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung vom 6. März 2007 (GBW; SAR 422.200). Für das Anstellungsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten kommen daher das GAL und dessen Ausführungsbestimmungen zur Anwendung. Der Rechtsschutz richtet sich nach den §§ 35 ff. GAL.