C. 1. Mit Klage vom 17. Dezember 2021 liess A. beim Verwaltungsgericht die folgenden Anträge stellen: 1. Es sei festzustellen, dass die Kündigung vom tt.mm. 2021 ungerechtfertigt erfolgt ist. -3- 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung von 4 Monatslöhnen im Betrag von Fr. 24'685.60, nebst Zins zu 5 % seit dem 1. August 2021, zu bezahlen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.