8. Zusammenfassend erweist sich die Klage als teilweise begründet. Die Klägerinnen haben für das Schuljahr 2021/2022 einen Anspruch auf Auslagenersatz in der Gesamthöhe von Fr. 319.20. Im Übrigen ist die Klage abzuweisen. III. 1. Die Klägerinnen haben ursprünglich einen Betrag von Fr. 1'017.95 verlangt (Fr. 603.00 für das Busabonnement [Klageantrag 2], Fr. 414.95 für die Kosten für private Transportfahrten [Klagebeilage 3]). Effektiv werden ihr in teilweiser Gutheissung der Klage Fr. 319.20 zugesprochen. Es rechtfertigt sich daher, die Klägerinnen zu 1/3 als obsiegend bzw. zu 2/3 als unterliegend zu betrachten.