Ausgehend von einer Gesamtdistanz von 4 km und einem Entschädigungsansatz von Fr. 0.70 pro gefahrener Kilometer ergibt sich folgender Anspruch auf Auslagenersatz für das Schuljahr 2021/22: Kosten pro Woche: 3 Fahrten pro Woche x 4 km x Fr. 0.70 Fr. 8.40 Kosten für das Schuljahr 2021/2022: 38 Schulwochen x Fr. 8.40 Fr. 319.20 Die Klägerinnen haben somit Anspruch auf Auslagenersatz für den privaten Transport in der Höhe von Fr. 319.20 für das Schuljahr 2021/22.