Klägerin 1 am Montag, Dienstag und Freitag über den Mittag (von zuhause in die Schule und anschliessende "Leerfahrt" zurück) entstanden sind. 7. 7.1. Die Klägerinnen verlangen für die Transportfahrt nach dem Mittag (drei Mal pro Woche) einen Auslagenersatz von Fr. 319.20 für das Schuljahr 2021/2022 (vgl. den entsprechend modifizierten Antrag gemäss Eingabe vom 23. August 2022).