Selbst unter Berücksichtigung von 0,31 Leistungskilometern aufgrund der auf dem Hinweg zu bewältigenden Steigung ist die Limite von 2,5 km klar nicht erfüllt. Der Vollständigkeit halber gilt es zusätzlich zu erwähnen, dass nach Auffassung des Gerichts auch der kürzeste Weg über die Treppe N. zumindest an trockenen Tagen eine taugliche Alternative ist. Schliesslich ergibt sich auch aus dem Protokollauszug des Gemeinderats Q. vom 5. August 2019 bzw. aus dem Grundsatz der Rechtsgleichheit kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Busabonnement, da der entsprechende Beschluss vor Erlass des vorliegend massgeblichen Schulweg-Reglements im Jahre 2021 erfolgte.