Aufgrund der heutigen Augenscheinsverhandlung ergab sich indessen, dass der von der Gemeinde vorgeschlagene Weg via M, I und J durchaus zumutbar ist. Diese Strecke ist deutlich kürzer und beträgt selbst nach Darstellung der Klägerinnen lediglich rund 2 km (vgl. Eingabe vom 23. August 2022, Ziffer 4, betreffend Autofahrt sowie die Berechnung der entsprechenden Wegstrecke auf dem Online- Kartendienst www.google.ch/maps). Selbst unter Berücksichtigung von 0,31 Leistungskilometern aufgrund der auf dem Hinweg zu bewältigenden Steigung ist die Limite von 2,5 km klar nicht erfüllt.