6.2. Die Klägerinnen stützen sich hinsichtlich ihres geltend gemachten Anspruchs für die Ersatzforderung des Busabonnements zusätzlich auf Art. 5 Abs. 1 des Reglements über die Schulwege der Gemeinde Q. (Schülertransport) des Gemeinderats Q. vom 14. Juni 2021 (im Folgenden: Schulweg-Reglement), wonach Schulkinder der 4. und 5. Primarschulklasse bei einem Schulweg von mehr als 2,5 km Wegdistanz (im Sinne von Leistungskilometern sind Höhenunterschiede in die Distanz eingerechnet) Anspruch auf Kostenersatz haben.